II. Wettbewerbsrecht Aktuell

  Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

http://www.ttzsh.de/de/ttzsh/schwerpunkte/patente/ipr/schutzrechte/patente/

   

Vgl. Eisenmann - Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 5.,neu bearbeitete Auflage   C.F.Müller

 

 

 

 

Kundenfang

Schockwerbung  (Benetton)

Urteile des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 6.7.1995

Ölverschmutzte Ente   I ZR 239/93

H.I.V. Positive    I ZR 180/94

Kinderarbeit   I ZR 110/93

unter

http://www.adicor.de/recht

siehe Urteile/Volltextsuche/Benetton

Urteile des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG ) vom 12.12.2000 (1 BvR 1762/95 und 1 BvR 1787/95)

und vom 11.3.2003 ((BvR 426/02)

unter

http://www.bundesverfassungsgericht.de/

siehe Entscheidungen/Aktenzeichen mit entsprechender Angabe

( in neuem Fenster öffnen )

http://www.advocatus.de/heng/urteile.php

siehe Wettbewerbsrecht/Benetton

 

Biowerbung mit Fahrpreiserstattung  (BGH 18.10.90 I ZR 113/89)

Busengrabscher   ( BGH 18.5.95 I ZR 91/93 ) 

Tageseinnahme für Mitarbeiter  ( BGH 29.11.90 I ZR 241/88 )

unter

http://www.adicor.de/recht

siehe Urteile /  BGH - Urteile nach Schlagwörtern

 

Vergleichende Werbung

Was ist vergleichende Werbung?

Wann ist vergleichende Werbung zulässig?

Beispiele ( Werbung mit Testergebnissen, Preisvergleich, Vergleichbare Dinge )

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/index.html

 

Ausbeutung

Tchibo / Rolex I

 BGH NJW 1986, 381)
T betreibt eine Kaffee-Großrösterei mit etwa 500 Filialen und 7000 Depotgeschäften. Sie vertreibt über ihr Vertriebsnetz neben den Kaffee-Produkten von Fall zu Fall auch branchenfremde Waren, unter anderem Uhren. Im Rahmen ihrer neusten Produktspalette vertrieb sie unter der Bezeichnung "Royal Calender" Damen- und Herrenarmbanduhren zum Preis von jeweils 39,95 DM. Diese Uhren haben ein sehr ähnliches Aussehen mit Modellen, die von der schweizerischen Firma Rolex hergestellt werden; die original Rolex-Modelle haben Preise in Höhe von 4.650,-- DM bzw. 3.250,-- DM. Der inländische Geschmacksmusterrechtsschutz für diese Uhren war vor einiger Zeit abgelaufen. Gleichwohl verlangt Rolex von T Unterlassung und beruft sich auf § 1 UWG. Zu Recht?

Tchibo / Rolex II ( BGH 17.6.92 I ZR 107/90 )

unter

http://www.adicor.de/recht

siehe Urteile /  BGH - Urteile nach Schlagwörtern

 

Jim Beam / Rolls Royce ( BGH Z 86/90 )


B betreibt eine Werbeagentur. Sie hat in einer Illustrierten eine ganzseitige, farbige Werbeanzeige für den amerikanischen Whisky "Jim Beam" veröffentlicht. Darin ist im Rahmen einer gestellten Szene auch die Vorderansicht eines Rolls Royce einschl. der Kühlerpartie mit den für Rolls Royce typischen Merkmalen (insbesondere der Kühlerfigur "Flying Lady") abgebildet. Auf den Kotflügeln des Fahrzeugs sitzen zwei im texanischen Stil gekleidete Männer beim Kartenspiel. Drei weitere Personen stehen daneben. Im Vordergrund ist hervorgehoben eine Flasche des Whiskys mit zwei gefüllten Gläsern dargestellt. Ist das Verhalten der Werbeagentur mit § 1 UWG vereinbar?

Telefunken-EH-Partnerverträge

              http://beckmann.jura.uni-sb.de/Website/Lehrveranstaltungen/Wettbewerbs-undKartellrecht/WS-2000-2001/Mainside.htm 

                                             Beispiel 14 (nach BGHZ 97, 317, „Telefunken-EH-Partnervertrag“)
Der Radio- und TV-Hersteller T gerät mit dem Absatz seiner Produkte in Schwierigkeiten. Der für den Vertrieb zuständige Vorstand meint, die Talsohle durch eine verstärkte Preisbindung im Vertriebsnetz überwinden zu können. Er entwickelt den sog. EH-Partnervertrag. Nach diesem Modell erfolgte der Vertrieb auf der Einzelhandelsstufe ausschließlich durch sogenannte EH (Eigenhändler)-Partner, die die Waren im eigenen Namen, aber auf Rechnung der T (also als Kommissionsagenten) verkauften. Die Partner waren verpflichtet, nur die von T in den "T-Partner-Nachrichten" aufgeführten Preise zu fordern und keine Skonti, Rabatte sowie Gutschriften zu gewähren. Des weiteren heißt es in den EH-Partnerverträgen unter anderem:
„§ 2.4 T wird dem EH-Partner das T-Partner-Sortiment im Wert von rund 25 % der in der Jahresvereinbarung festgelegten Umsatzgröße zur Verfügung stellen. ...
§ 6.1 Mit Verkauf und Übergabe eines Erzeugnisses des T-Partner-Sortiments ist der EH-Partner verpflichtet, den für das Erzeugnis jeweils gültigen, eingezogenen T-Preis an T abzüglich Provision abzuführen.“
Mit Beschluß untersagte das Bundeskartellamt diese Regelung unter Hinweis auf einen Verstoß gegen das Preisbindungsverbot. Zu Recht?                                                                                          
Kommissionsagent                                                                                                                                                                Als Zwischenstufe zwischen Handelsvertreter und Kommissionär hat sich im Handelsverkehr der K. herausgebildet. Er tritt nach außen wie der Kommissionär im eigenen Namen auf, steht aber zu seinem Geschäftsherrn in dem gleichen Verhältnis wie der Handelsverter    Kommissionär                                                                               Bezeichnung für einen Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere nicht für eigene Rechnung verkauft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages dem Kommitenten unverzüglich Anzeige zu machen und zugleich damit den Dritten zu benennen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat. Im Falle des Selbsteintritts des Kommissionärs entfällt diese Verpflichtung.                                                                                              

 Handelsvertreter

§ 84(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

(3) Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein.

(4) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

 

   

Vgl.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/handelsvertreter/index.html

 

Unverbindliche Preisempfehlung bei Markenwaren

 

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/Preisempfehlungen.pdf

 

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main

 

http://www.haerting.de/deutsch/archiv/werb/wett16.htm

 

Übungsfragen

 

Erläutern Sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen der auf freiem Wettbewerb beruhenden sozialen Marktwirtschaft !

Vgl. Grundgesetz Artt. 1ff sowie Art. 20

Wettbewerbsbeschränkungen   -   Entstehung und rechtliche Beurteilung

Vgl.  GWB §§ 1 ff, 14 ff,19 ff sowie 81 ff

 

Gilt der Grundsatz der Preisgestaltungsfreiheit auch beim Vertrieb über Handelsvertreter, Vertragshändler und beim Franchising ?

 

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht   -  ein Überblick

 

Grundzüge des UWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.7.2004, insbesondere Kapitel 1, 2, 4