II. Wettbewerbsrecht Aktuell
http://www.ttzsh.de/de/ttzsh/schwerpunkte/patente/ipr/schutzrechte/patente/
Vgl. Eisenmann - Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 5.,neu bearbeitete Auflage C.F.Müller
Kundenfang
Schockwerbung (Benetton)
Urteile des Bundesgerichtshofes ( BGH ) vom 6.7.1995
Ölverschmutzte Ente I ZR 239/93
H.I.V. Positive I ZR 180/94
Kinderarbeit I ZR 110/93
unter
siehe Urteile/Volltextsuche/Benetton
Urteile des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG ) vom 12.12.2000 (1 BvR 1762/95 und 1 BvR 1787/95)
und vom 11.3.2003 ((BvR 426/02)
unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/
siehe Entscheidungen/Aktenzeichen mit entsprechender Angabe
( in neuem Fenster öffnen )
http://www.advocatus.de/heng/urteile.php
siehe Wettbewerbsrecht/Benetton
Biowerbung mit Fahrpreiserstattung (BGH 18.10.90 I ZR 113/89)
Busengrabscher ( BGH 18.5.95 I ZR 91/93 )
Tageseinnahme für Mitarbeiter ( BGH 29.11.90 I ZR 241/88 )
unter
siehe Urteile / BGH - Urteile nach Schlagwörtern
Vergleichende Werbung
Was ist vergleichende Werbung?
Wann ist vergleichende Werbung zulässig?
Beispiele ( Werbung mit Testergebnissen, Preisvergleich, Vergleichbare Dinge )
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/index.html
Ausbeutung
Tchibo / Rolex I
BGH
NJW 1986, 381)
T betreibt eine Kaffee-Großrösterei mit etwa 500 Filialen und 7000 Depotgeschäften.
Sie vertreibt über ihr Vertriebsnetz neben den Kaffee-Produkten von Fall zu
Fall auch branchenfremde Waren, unter anderem Uhren. Im Rahmen ihrer neusten
Produktspalette vertrieb sie unter der Bezeichnung "Royal Calender"
Damen- und Herrenarmbanduhren zum Preis von jeweils 39,95 DM. Diese Uhren haben
ein sehr ähnliches Aussehen mit Modellen, die von der schweizerischen Firma
Rolex hergestellt werden; die original Rolex-Modelle haben Preise in Höhe von
4.650,-- DM bzw. 3.250,-- DM. Der inländische Geschmacksmusterrechtsschutz für
diese Uhren war vor einiger Zeit abgelaufen. Gleichwohl verlangt Rolex von T
Unterlassung und beruft sich auf § 1 UWG. Zu Recht?
Tchibo / Rolex II ( BGH 17.6.92 I ZR 107/90 )
unter
siehe Urteile / BGH - Urteile nach Schlagwörtern
Jim Beam / Rolls Royce ( BGH Z 86/90 )
B betreibt eine Werbeagentur. Sie hat in einer Illustrierten eine ganzseitige,
farbige Werbeanzeige für den amerikanischen Whisky "Jim Beam" veröffentlicht.
Darin ist im Rahmen einer gestellten Szene auch die Vorderansicht eines Rolls
Royce einschl. der Kühlerpartie mit den für Rolls Royce typischen Merkmalen
(insbesondere der Kühlerfigur "Flying Lady") abgebildet. Auf den
Kotflügeln des Fahrzeugs sitzen zwei im texanischen Stil gekleidete Männer
beim Kartenspiel. Drei weitere Personen stehen daneben. Im Vordergrund ist
hervorgehoben eine Flasche des Whiskys mit zwei gefüllten Gläsern dargestellt.
Ist das Verhalten der Werbeagentur mit § 1 UWG vereinbar?
Telefunken-EH-Partnerverträge
Beispiel 14
(nach BGHZ 97, 317, „Telefunken-EH-Partnervertrag“)
Der Radio- und TV-Hersteller T gerät mit dem Absatz seiner Produkte in
Schwierigkeiten. Der für den Vertrieb zuständige Vorstand meint, die Talsohle
durch eine verstärkte Preisbindung im Vertriebsnetz überwinden zu können. Er
entwickelt den sog. EH-Partnervertrag. Nach diesem Modell erfolgte der Vertrieb
auf der Einzelhandelsstufe ausschließlich durch sogenannte EH (Eigenhändler)-Partner,
die die Waren im eigenen Namen, aber auf Rechnung der T (also als
Kommissionsagenten) verkauften. Die Partner waren verpflichtet, nur die von T in
den "T-Partner-Nachrichten" aufgeführten Preise zu fordern und keine
Skonti, Rabatte sowie Gutschriften zu gewähren. Des weiteren heißt es in den
EH-Partnerverträgen unter anderem:
„§ 2.4 T wird dem EH-Partner das
T-Partner-Sortiment im Wert von rund 25 % der in der Jahresvereinbarung
festgelegten Umsatzgröße zur Verfügung stellen. ...
§ 6.1 Mit Verkauf und Übergabe
eines Erzeugnisses des T-Partner-Sortiments ist der EH-Partner verpflichtet, den
für das Erzeugnis jeweils gültigen, eingezogenen T-Preis an T abzüglich
Provision abzuführen.“
Mit Beschluß untersagte das Bundeskartellamt diese Regelung unter Hinweis
auf einen Verstoß gegen das Preisbindungsverbot. Zu Recht?
Kommissionsagent
Als Zwischenstufe
zwischen Handelsvertreter und Kommissionär hat sich im Handelsverkehr der K.
herausgebildet. Er tritt nach außen wie der Kommissionär im eigenen Namen auf,
steht aber zu seinem Geschäftsherrn in dem gleichen Verhältnis wie der
Handelsverter Kommissionär
Bezeichnung
für einen Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere
nicht für eigene Rechnung verkauft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages dem Kommitenten unverzüglich
Anzeige zu machen und zugleich damit den Dritten zu benennen, mit dem er das
Geschäft abgeschlossen hat. Im Falle des Selbsteintritts des Kommissionärs
entfällt diese Verpflichtung.
Handelsvertreter
§ 84(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.
(3) Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein.
(4) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Vgl.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/handelsvertreter/index.html
Unverbindliche Preisempfehlung bei Markenwaren
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/werb/wett16.htm
Übungsfragen
Erläutern Sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen der auf freiem Wettbewerb beruhenden sozialen Marktwirtschaft !
Vgl. Grundgesetz Artt. 1ff sowie Art. 20
Wettbewerbsbeschränkungen - Entstehung und rechtliche Beurteilung
Vgl. GWB §§ 1 ff, 14 ff,19 ff sowie 81 ff
Gilt der Grundsatz der Preisgestaltungsfreiheit auch beim Vertrieb über Handelsvertreter, Vertragshändler und beim Franchising ?
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - ein Überblick
Grundzüge des UWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.7.2004, insbesondere Kapitel 1, 2, 4